# Allgemeine Geschäftsbedingungen

**Fassung 1.0, gültig ab 16. Oktober 2026.** Die Fassung, die einem Angebot beiliegt, ist die für diesen Vertrag maßgebliche.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FK-Onlineservices UG (haftungsbeschränkt), Ebbingsdiek 1, 46325 Borken (nachfolgend „wir“), und unseren Kunden über Softwareentwicklung, Automatisierung, Websites, Betreuung, Hosting, KI-Leistungen und Beratung.

Sie sind in Teile gegliedert. Teil A gilt für jeden Vertrag. Die Teile B bis E gelten je nach Art der Leistung; welche Art eine Leistung hat, steht im Angebot und in der Leistungsbeschreibung. Teil F gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher ist.

## Teil A – Allgemeines

### A 1 Geltung und Rangfolge

(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von FK-Onlineservices UG (haftungsbeschränkt). Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB); für Verbraucher gilt zusätzlich Teil F.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.

(3) Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: zuerst das Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung, dann die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Leistung, dann diese AGB. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht in Fragen des Datenschutzes allen anderen Regelungen vor.

(4) Jede Leistung trägt eine Leistungsnummer (z. B. L-5001). Sie dient der Zuordnung zwischen Angebot, Vertrag und Rechnung.

### A 2 Vertragsschluss

(1) Eine kostenlose Ersteinschätzung ist unverbindlich und begründet keine Leistungspflicht.

(2) Unsere Angebote sind bis zu dem im Angebot genannten Datum bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt. Die Annahme in Textform genügt, etwa per E-Mail. Nach Ablauf der Frist bedarf ein Vertragsschluss unserer Bestätigung.

(3) Wir bestätigen den Vertragsschluss in Textform (Auftragsbestätigung). Sie nennt die Leistungen mit Nummern, Preise, Beginn und die Fassung dieser AGB.

(4) Das Angebot, die Leistungsbeschreibungen und diese AGB werden dem Kunden mit dem Angebot übermittelt. Er kann sie speichern und ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext und stellen ihn dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

### A 3 Leistungsumfang

(1) Was wir schulden, steht im Angebot und in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Leistung. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet; es kann gesondert beauftragt werden.

(2) Programme und Dienste Dritter, mit denen unsere Leistung zusammenarbeitet (etwa Buchhaltungssoftware, Büroanwendungen, Online-Shops, Schnittstellen des Steuerberaters), sind nicht Gegenstand unserer Leistung. Für ihre Verfügbarkeit, ihre Funktion und ihre Lizenzbedingungen ist der Kunde verantwortlich. Ändert ein Dritter seine Schnittstelle, ist die Anpassung eine neue Leistung, sofern sie nicht von einer laufenden Betreuung umfasst ist.

(3) Wir erbringen keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen oder AGB des Kunden sind Sache des Kunden. Wir binden sie technisch ein. Ob eine Website oder Anwendung rechtlichen Anforderungen genügt, insbesondere dem Datenschutzrecht und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), prüft der Kunde selbst oder lässt es prüfen. Auf das BFSG weisen wir hin: Es kann den Kunden verpflichten, wenn er Verbrauchern digitale Dienste anbietet. Barrierefreiheit ist eine eigene Leistung und nur geschuldet, wenn sie beauftragt ist.

(4) Wir dürfen Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt A 6.

### A 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alles bereit, was wir für die Leistung brauchen: Informationen, Zugänge, Testdaten, Inhalte, einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und Freigaben. Rückfragen beantwortet er innerhalb von fünf Werktagen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Kunde versichert, dass er an allen Inhalten, die er uns überlässt (Texte, Bilder, Logos, Daten, Software), die für die Verwendung nötigen Rechte hat, und dass diese Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Macht ein Dritter deswegen Ansprüche gegen uns geltend, stellt der Kunde uns von diesen Ansprüchen und den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

(3) Bleibt eine Mitwirkung aus, verschieben sich Termine um die Dauer der Verzögerung. Entsteht uns dadurch Mehraufwand, dürfen wir ihn nach unserem Stundensatz berechnen, nachdem wir den Kunden darauf hingewiesen haben. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Der Kunde sichert seine Daten, soweit sie nicht Teil einer von uns betriebenen und gesicherten Umgebung sind, selbst in dem Umfang, der für sein Unternehmen üblich ist.

### A 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Werkleistungen (Teil B): Soweit im Angebot nichts anderes steht, sind 50 % des Preises bei Vertragsschluss und 50 % nach Abnahme fällig. Bei Etappen gilt das je Etappe.

(3) Laufende Leistungen (Teil D): Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, soweit kein anderes Abrechnungsintervall vereinbart ist.

(4) Leistungen nach Aufwand (Teil C) und Mehrstunden: Abrechnung monatlich im Nachhinein mit Tätigkeitsnachweis.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Wir stellen Rechnungen elektronisch aus und übermitteln sie per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag zu.

(7) Auslagen und Lizenzen Dritter, die wir im Auftrag des Kunden beschaffen, berechnen wir nach Beleg weiter.

### A 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für den Vertrag. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite das zu vertreten hat, oder die herausgegeben werden müssen, weil ein Gesetz oder eine Behörde es verlangt.

(2) Entwickelt und getestet wird mit Testdaten. Mit personenbezogenen Echtdaten des Kunden arbeiten wir nur, wenn das vereinbart ist und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurde. Dasselbe gilt für Betreuung, Hosting und KI-Leistungen, bei denen wir Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Wir stellen die Vereinbarung mit dem Angebot bereit.

(3) Welche Dienstleister wir dabei einsetzen (Rechenzentrum, E-Mail, KI-Anbieter), steht in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Server und Sicherungen stehen in Deutschland, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes sagt.

### A 7 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Erbringung der vereinbarten Leistung, die Sicherung der uns anvertrauten Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen von Absatz 2 nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung war unsere vertragliche Aufgabe.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

### A 8 Referenznennung

Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die Art der erbrachten Leistung in einem Satz beschreiben, auch auf unserer Website. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; wir entfernen die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen. Zitate oder Bewertungen des Kunden veröffentlichen wir nur mit seiner gesonderten Freigabe in Textform.

### A 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Diese AGB tragen eine Fassungsnummer und ein Gültig-ab-Datum. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die ihm mit dem Angebot übermittelt wurde. Für laufende Leistungen können wir eine neue Fassung mit einer Ankündigung von sechs Wochen in Textform einführen; der Kunde kann ihr bis zum Wirksamwerden widersprechen, dann gilt die bisherige Fassung weiter, und beide Seiten dürfen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

## Teil B – Werkleistungen (Festpreis, Etappen, Websites, Planung)

### B 1 Gegenstand und Etappen

(1) Werkleistungen sind Leistungen, für die wir ein bestimmtes Ergebnis schulden: Automatisierungen zum Festpreis, eigene Anwendungen, Websites, Barrierefreiheit und der Planungsauftrag. Es gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).

(2) Das geschuldete Ergebnis beschreibt die Leistungsbeschreibung. Sie nennt, was enthalten ist und was nicht. Zusicherungen, die über sie hinausgehen, gibt es nicht.

(3) Größere Vorhaben teilen wir in Etappen. Jede Etappe ist ein eigener Werkvertrag mit eigenem Festpreis, eigener Abnahme und eigener Zahlung. Eine spätere Etappe wird erst mit ihrer Beauftragung geschuldet.

(4) Der Planungsauftrag schuldet ein Planungsdokument (Bestandsaufnahme, Lösungsentwurf, Etappen mit Festpreis). Sein Preis wird auf die erste beauftragte Etappe angerechnet, wenn der Kunde sie innerhalb von drei Monaten nach Übergabe des Planungsdokuments beauftragt.

### B 2 Änderungen

(1) Will der Kunde den Leistungsumfang ändern, teilt er uns das in Textform mit. Wir prüfen die Änderung und nennen innerhalb von fünf Werktagen die Auswirkungen auf Preis und Termine (Änderungsauftrag). Die Änderung ist vereinbart, wenn der Kunde den Änderungsauftrag in Textform annimmt.

(2) Bis zur Vereinbarung arbeiten wir nach dem bisherigen Umfang weiter, es sei denn, der Kunde weist uns an, zu unterbrechen. Die Dauer der Prüfung und einer Unterbrechung verschiebt die Termine.

(3) Kleine Anpassungen, die den Aufwand nicht erhöhen, nehmen wir ohne Änderungsauftrag vor.

### B 3 Termine

(1) Termine sind unverbindliche Richttermine, es sei denn, sie sind im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Termine verschieben sich um die Zeit, in der der Kunde seine Mitwirkung (A 4) nicht erbringt, und um die Zeit einer Änderung (B 2). Verschieben sich Termine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, bleibt die Vergütung unverändert.

(3) Geraten wir mit einem verbindlichen Termin in Verzug, setzt der Kunde uns eine angemessene Nachfrist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

### B 4 Abnahme

(1) Wenn das Werk fertig ist, zeigen wir dem Kunden die Fertigstellung in Textform an und stellen es zur Prüfung bereit, in der Regel in einer Testumgebung oder durch Übergabe.

(2) Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen nach der Anzeige und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt uns in Textform mit, welche Mängel er festgestellt hat. Für die Abnahme stellen wir ein Abnahmeprotokoll bereit. Teilabnahmen je Etappe sind vereinbart.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Wir beseitigen sie nach der Abnahme.

(4) Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nach Absatz 2 nicht und rügt er keinen Mangel, gilt das Werk als abgenommen, wenn wir ihn mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn der Hinweis in Textform erfolgt ist.

(5) Nimmt der Kunde das Werk in den produktiven Betrieb, ohne dass wir das für einen Probelauf ausdrücklich freigegeben haben, gilt das als Abnahme.

(6) Mit der Abnahme wird die Restvergütung fällig, die Gefahr geht auf den Kunden über, und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt.

### B 5 Mängelrechte

(1) Bei Mängeln hat der Kunde die gesetzlichen Rechte. Zunächst dürfen wir nachbessern; wir wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder das Werk neu herstellen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Der Kunde beschreibt einen Mangel so, dass wir ihn nachvollziehen können, und gibt uns die nötigen Zugänge.

(3) Kein Mangel ist eine Abweichung, die darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter das Werk geändert hat, dass ein Programm oder Dienst eines Dritten sich geändert hat oder dass das Werk außerhalb der in der Leistungsbeschreibung genannten Umgebung eingesetzt wird. Wir beheben solche Abweichungen auf Wunsch nach Aufwand (Teil C).

(4) Mängelansprüche verjähren in den gesetzlichen Fristen; sie beginnen mit der Abnahme. Für Ansprüche nach A 7 Absatz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

### B 6 Nutzungsrechte und Quellcode

(1) An dem, was wir individuell für den Kunden erstellen (Programmcode, Konfiguration, Gestaltung, Dokumentation), räumen wir dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, es für seinen Geschäftsbetrieb in jeder Form zu nutzen: zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu betreiben, zu sichern und an einen Rechtsnachfolger seines Unternehmens oder an einen anderen Dienstleister zur Pflege weiterzugeben. Bis zur vollständigen Zahlung ist das Recht einfach und widerruflich.

(2) Bausteine, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben und in mehreren Projekten einsetzen (Bibliotheken, Vorlagen, Werkzeuge, nachfolgend „Plattformbausteine“), bleiben unser Eigentum. Daran erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, sie als Teil seiner Anwendung zu nutzen, zu bearbeiten und zusammen mit der Anwendung weiterzugeben. Er darf sie nicht getrennt von der Anwendung vertreiben.

(3) Komponenten unter Open-Source-Lizenzen unterliegen deren Lizenzbedingungen. Wir nennen sie bei der Übergabe in einer Liste. Wir setzen keine Komponente ein, deren Lizenz den Kunden verpflichten würde, seinen eigenen Code offenzulegen, ohne ihn vorher darauf hinzuweisen.

(4) Zum geschuldeten Werk gehört der Quellcode. Wir übergeben ihn mit der Abnahme in einer gängigen Form (in der Regel als Versionsverwaltung) zusammen mit den Angaben, die zum Betrieb nötig sind.

(5) Inhalte, Daten und Marken des Kunden bleiben seine. Wir nutzen sie nur für den Vertrag.

(6) Wir dürfen allgemeine Erkenntnisse, Verfahren und Bausteine, die bei der Arbeit entstehen und keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten, weiter verwenden.

### B 7 Übergabe

(1) Mit der Abnahme übergeben wir dem Kunden alles, was er zum Betrieb und zur Weiterentwicklung braucht: Quellcode, Zugänge, Dokumentation, die Liste der Open-Source-Komponenten und eine Einweisung im vereinbarten Umfang. Darüber erstellen wir ein Übergabeprotokoll.

(2) Betreiben wir die Anwendung für den Kunden (Teil D), bleibt sie bei uns in Betrieb; die Übergabe nach Absatz 1 erfolgt dann auf Verlangen des Kunden, spätestens bei Ende der Betreuung.

### B 8 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir können dann die vereinbarte Vergütung verlangen, müssen uns aber anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Leistung gilt die Vergütung als vereinbart, die seinem Anteil am Gesamtwerk entspricht, soweit nichts anderes nachgewiesen wird.

## Teil C – Leistungen nach Aufwand

### C 1 Gegenstand

(1) Leistungen nach Aufwand sind Entwicklung, Anpassung, Support und Beratung, die wir nach Zeit abrechnen. Wir schulden sorgfältige Tätigkeit nach dem Stand der Technik, keinen bestimmten Erfolg. Es gilt Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB).

(2) Abgerechnet wird der vereinbarte Stundensatz je angefangene Viertelstunde. Reisezeiten und Einsätze vor Ort berechnen wir nur, wenn das vereinbart ist.

(3) Jeder Rechnung liegt ein Tätigkeitsnachweis bei: Datum, Dauer und Tätigkeit je Eintrag. Einwände gegen den Nachweis teilt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang mit; sonst gilt er als anerkannt, worauf wir in der Rechnung hinweisen.

### C 2 Aufwandsschätzung und Budget

(1) Eine Aufwandsschätzung ist unverbindlich, es sei denn, sie ist ausdrücklich als Höchstbudget bezeichnet.

(2) Ist ein Höchstbudget vereinbart, melden wir uns, sobald 80 % davon verbraucht sind, und arbeiten über das Budget hinaus nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.

### C 3 Beendigung

Beide Seiten können eine Leistung nach Aufwand jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden. Bis dahin erbrachte Leistungen werden vergütet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

## Teil D – Laufende Leistungen (Betreuung mit Hosting)

### D 1 Umfang der Betreuung

(1) Laufende Leistungen sind die Betreuung von Anwendungen und Websites einschließlich Hosting sowie laufende KI-Nutzung. Welche Stufe gilt und was sie enthält (Überwachung, Updates, Sicherung, Stundenkontingent, Reaktionszeit, Serverprofil), steht in der Leistungsbeschreibung der Stufe und im Angebot. Hosting bieten wir nur als Teil einer Betreuung an.

(2) Das Stundenkontingent gilt je Kalendermonat für kleine Anpassungen, Fragen und Hilfe. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende; sie werden nicht übertragen und nicht erstattet. Stunden über dem Kontingent berechnen wir zum vereinbarten Satz für Mehrstunden nach Teil C, nachdem wir den Kunden darauf hingewiesen haben.

(3) Nicht enthalten sind neue Funktionen, Umbauten und die Anpassung an geänderte Schnittstellen Dritter, soweit sie das Kontingent übersteigen. Sie sind Werkleistungen (Teil B) oder Leistungen nach Aufwand (Teil C).

### D 2 Hosting, Verfügbarkeit und Sicherung

(1) Die Anwendung wird auf Servern in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Wir dürfen den Anbieter oder den Server wechseln, wenn Leistung und Schutzniveau gleich bleiben, und informieren den Kunden darüber.

(2) Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt unseres Rechenzentrumsanbieters an das Internet. Nicht als Ausfall zählen: angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher, in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten, höchstens vier Stunden je Monat), Störungen im Internet außerhalb unseres Einflussbereichs, Angriffe Dritter, die wir mit angemessenen Maßnahmen nicht abwehren konnten, und Ausfälle, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte verursacht haben.

(3) Unterschreiten wir die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr, kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern. Weitergehende Rechte nach A 7 bleiben unberührt.

(4) Datenbank und Dateien der Anwendung werden täglich gesichert; die Sicherungen werden mindestens 30 Tage aufbewahrt, verschlüsselt und an einem zweiten Ort abgelegt. Auf Verlangen des Kunden stellen wir einen Stand aus den Sicherungen wieder her; das ist im Kontingent enthalten, soweit der Kunde den Verlust nicht zu vertreten hat.

(5) Wir spielen Sicherheitsupdates der eingesetzten Software zeitnah ein und überwachen den Betrieb. Eine Störung, die unsere Überwachung meldet, bearbeiten wir, ohne dass der Kunde sie melden muss.

### D 3 Störungen und Reaktionszeit

(1) Der Kunde meldet Störungen per E-Mail an office@fk-onlineservices.de mit einer Beschreibung, die uns das Nachvollziehen erlaubt.

(2) Wir reagieren innerhalb der Reaktionszeit, die für die Stufe vereinbart ist, an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) zwischen 9 und 17 Uhr. Reaktion heißt: Wir bestätigen den Eingang, beginnen mit der Analyse und nennen das weitere Vorgehen. Eine bestimmte Zeit bis zur Behebung sagen wir nicht zu; wir arbeiten an der Behebung mit der gebotenen Sorgfalt und ohne schuldhaftes Zögern.

(3) Störungen, deren Ursache beim Kunden, bei von ihm eingesetzten Dritten oder bei Programmen Dritter liegt, beheben wir nach Aufwand (Teil C), nachdem wir den Kunden darauf hingewiesen haben.

### D 4 Pflichten des Kunden im Betrieb

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwendet sichere Passwörter und meldet uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(2) Der Kunde stellt keine Inhalte ein und nutzt die Anwendung nicht in einer Weise, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt. Für die Inhalte, die er einstellt oder einstellen lässt, ist er verantwortlich; A 4 Absatz 2 gilt entsprechend.

(3) Geht von der Anwendung des Kunden eine Gefahr für andere Systeme aus (etwa durch Schadsoftware oder einen Angriff) oder verlangt eine Behörde es, dürfen wir die Anwendung vorübergehend sperren. Wir informieren den Kunden vorher, in dringenden Fällen unverzüglich danach, und heben die Sperre auf, sobald die Gefahr beseitigt ist.

### D 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Betreuung beginnt an dem im Vertrag genannten Tag und läuft zunächst drei Monate (Mindestlaufzeit). Danach läuft sie auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Wir bestätigen den Eingang und das Vertragsende in Textform.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeträgen in Verzug ist und eine Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist, oder wenn er trotz Abmahnung gegen D 4 verstößt.

(4) Einzelne Positionen eines Betreuungsvertrags (etwa eine weitere Anwendung) können mit derselben Frist einzeln gekündigt werden; die Mindestlaufzeit gilt je Position ab ihrem Beginn.

### D 6 Preisanpassung

(1) Wir dürfen die Vergütung für laufende Leistungen anpassen, wenn sich unsere Kosten für Rechenzentrum, Software-Lizenzen, Personal oder KI-Anbieter ändern, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Kalenderjahr. Die Anpassung darf die tatsächliche Kostenänderung nicht übersteigen; sinken die Kosten, senken wir die Vergütung entsprechend.

(2) Wir kündigen eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennen Grund und Höhe. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Kündigt er, gilt bis zum Vertragsende die bisherige Vergütung.

### D 7 Beendigung und Datenrückgabe

(1) Nach dem Vertragsende stellen wir dem Kunden auf Verlangen innerhalb von 30 Tagen seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, dazu Quellcode und Zugänge nach B 7. Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Anbieter leisten wir nach Aufwand (Teil C).

(2) 30 Tage nach dem Vertragsende, oder nach der Übergabe nach Absatz 1, löschen wir die Anwendung, ihre Daten und die Sicherungen nach Ablauf der Sicherungszyklen. Für personenbezogene Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(3) Domains, die auf den Kunden registriert sind, bleiben seine. Domains, die wir für ihn halten, übertragen wir auf Verlangen.

## Teil E – KI-Leistungen

### E 1 KI-Anbieter und Datenweitergabe

(1) KI-Leistungen nutzen Sprachmodelle und Dienste Dritter (KI-Anbieter). Welche Anbieter wir einsetzen und wo sie verarbeiten, steht in der Leistungsbeschreibung und in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Daten, die der Kunde oder seine Anwendung an die KI-Leistung übergibt, werden an den Anbieter übermittelt; der Kunde stimmt dem mit der Beauftragung zu.

(2) Wir setzen nur Anbieter ein, die sich vertraglich verpflichten, übermittelte Inhalte nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden, und übermitteln nur, was die Leistung braucht.

(3) Ändert ein Anbieter seine Bedingungen oder Preise so, dass wir die Leistung nicht mehr wie vereinbart erbringen können, informieren wir den Kunden und schlagen eine Anpassung oder einen Wechsel vor. D 6 gilt für Preisänderungen entsprechend.

### E 2 Ergebnisse und Freigabe durch Menschen

(1) KI-Systeme erzeugen Vorschläge auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Die Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder falsch sein, auch wenn sie überzeugend wirken. Für die inhaltliche Richtigkeit eines einzelnen Ergebnisses übernehmen wir keine Gewähr; wir schulden die sorgfältige Einrichtung und den vereinbarten Betrieb der KI-Leistung.

(2) Unsere KI-Leistungen sind so gestaltet, dass ein Mensch die Ergebnisse prüft und freigibt, bevor sie wirksam werden („KI mit Freigabe“). Der Kunde hält diese Freigabe aufrecht und trifft Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Personen nicht allein auf Grundlage eines KI-Ergebnisses (Art. 22 DSGVO).

(3) Der Kunde setzt die KI-Leistung nicht für Zwecke ein, die nach der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verboten oder als Hochrisiko eingestuft sind, ohne das vorher mit uns in Textform zu vereinbaren. Die Nutzungsbedingungen des KI-Anbieters gelten für den Kunden ergänzend; wir nennen sie in der Leistungsbeschreibung.

### E 3 Hinweise und Kennzeichnung

(1) Interagiert eine KI-Leistung unmittelbar mit Menschen (etwa ein Assistent oder Chat), richten wir sie so ein, dass sie sich als KI-System zu erkennen gibt (Art. 50 KI-Verordnung). Der Kunde entfernt oder verdeckt diesen Hinweis nicht.

(2) Ob und wie KI-erzeugte Inhalte, die der Kunde veröffentlicht, zu kennzeichnen sind, verantwortet der Kunde als Betreiber. Wir weisen ihn bei der Übergabe auf die geltenden Pflichten hin und richten technische Kennzeichnungen ein, soweit die Leistungsbeschreibung das vorsieht.

(3) Zur Übergabe gehört eine Einweisung der Personen, die die KI-Leistung beim Kunden nutzen, in Möglichkeiten, Grenzen und Prüfpflichten (Art. 4 KI-Verordnung).

### E 4 Kontingent und Verbrauch

(1) Laufende KI-Nutzung enthält ein monatliches Kontingent an KI-Einheiten, das in der Leistungsbeschreibung der Stufe steht. Nicht genutzte Einheiten verfallen am Monatsende.

(2) Verbrauch über dem Kontingent berechnen wir im Folgemonat nach Verbrauch zum vereinbarten Preis je Einheit. Der Kunde kann in seiner Anwendung eine Obergrenze setzen; ist sie erreicht, hält die KI-Leistung an, bis der Kunde sie erhöht oder der nächste Monat beginnt.

(3) Den Verbrauch messen wir je Anwendung und weisen ihn auf der Rechnung aus.

## Teil F – Verbraucher

### F 1 Geltung für Verbraucher

(1) Dieser Teil gilt, wenn der Kunde Verbraucher ist, also eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(2) Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere bei Mängeln, bleiben von diesen AGB unberührt; A 5 Absatz 6, A 9 Absatz 3 und C 1 Absatz 3 Satz 2 gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

### F 2 Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa E-Mail, Telefon, Videogespräch) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, das folgende Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FK-Onlineservices UG (haftungsbeschränkt), Ebbingsdiek 1, 46325 Borken, E-Mail office@fk-onlineservices.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

### F 3 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An FK-Onlineservices UG (haftungsbeschränkt), Ebbingsdiek 1, 46325 Borken, E-Mail office@fk-onlineservices.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

### F 4 Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

(1) Wir beginnen mit einer Leistung für einen Verbraucher erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Verbraucher verlangt ausdrücklich, dass wir vorher beginnen. Dieses Verlangen geben wir im Angebot zum Ankreuzen oder Bestätigen vor; es lautet:

„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere und dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Erfüllung den Wert der bis dahin erbrachten Leistung zu bezahlen habe.“

(2) Widerruft der Verbraucher nach einem solchen Verlangen, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nach § 357a BGB; die Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Preis im Verhältnis zum Gesamtumfang.

(3) Bei laufenden Leistungen (Teil D) und KI-Nutzung (Teil E) gilt das Widerrufsrecht für den Vertrag insgesamt; die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss.

### F 5 Abnahme, Mängel und Haftung gegenüber Verbrauchern

(1) B 4 Absatz 5 (Abnahme durch produktiven Betrieb) gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Für die Abnahmewirkung nach B 4 Absatz 4 gilt § 640 Abs. 2 BGB; der Hinweis auf die Folge erfolgt in Textform zusammen mit der Fertigstellungsanzeige.

(2) C 1 Absatz 3 Satz 2 (Anerkenntnis des Tätigkeitsnachweises durch Schweigen) gilt gegenüber Verbrauchern nicht.

(3) Die Haftungsregelung in A 7 gilt auch gegenüber Verbrauchern; sie schränkt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für wesentliche Vertragspflichten nicht ein.

### F 6 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Verbraucher können sich bei Beschwerden jederzeit an office@fk-onlineservices.de wenden; wir antworten innerhalb von fünf Werktagen.
