# E-Rechnung einführen, bevor es eilig wird

> Empfangen, prüfen, ablegen und im Pflichtformat ausstellen - E-Rechnung für kleine Betriebe, eingerichtet zum Festpreis ab 690 €.

## Das Problem

Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen auch ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle Unternehmen im Geschäftsverkehr untereinander.

In vielen Betrieben landen XRechnungen trotzdem als unlesbarer Anhang im Postfach, werden ausgedruckt oder von Hand abgetippt. Und die eigenen Rechnungen gehen weiter als PDF raus.

## Die Lösung

Ich richte den ganzen Weg ein, mit den Programmen, die Sie schon haben:

- **Empfang:** E-Rechnungen kommen an einer Stelle an, egal ob per E-Mail oder Portal.
- **Prüfung:** Pflichtangaben und Rechenwerte werden automatisch geprüft, Dubletten erkannt.
- **Ablage:** Jede Rechnung wird lesbar dargestellt und revisionssicher abgelegt.
- **Übergabe:** Ihr Steuerberater oder Ihre Buchhaltung bekommt die Daten im richtigen Format.
- **Ausstellen:** Ihre eigenen Rechnungen gehen im Pflichtformat raus, als XRechnung oder ZUGFeRD.

## So läuft es ab

1. **Check (149 €):** Ich schaue mir an, wie Rechnungen heute bei Ihnen ankommen und rausgehen.
2. **Festpreis-Angebot:** Sie wissen vorher, was es kostet.
3. **Einrichtung:** in der Regel ein bis drei Arbeitstage, getestet mit Beispielrechnungen.
4. **Betreuung:** Ändern sich Formate oder Programme, passe ich an.

## Was es kostet

**690 bis 1.490 € netto**, je nach Zahl der Wege und Programme. Den genauen Preis kennen Sie nach dem Check, vor Beginn.

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## Häufige Fragen

**Ab wann muss mein Betrieb E-Rechnungen ausstellen?**

Lag Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab dem 1. Januar 2027. Alle anderen Unternehmen ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.

**Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?**

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung.

**Brauche ich dafür ein neues Buchhaltungsprogramm?**

Meist nicht. Viele Programme können E-Rechnungen bereits, es fehlt nur die Einrichtung und der Ablauf drumherum. Wo nicht, verbinde ich Ihr Programm mit einer passenden Lösung.

**Gilt das auch für Rechnungen an Privatkunden?**

Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Für Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € gilt sie nicht.
